Arbeitsrecht
Arbeitsvertragsrecht
Im Arbeitsvertragsrecht unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Abschluss des Arbeitsvertrags durch Entwurf des Vertrages oder Überprüfung von Vertragsentwürfen über zwischenzeitlich auftretende Streitigkeiten betreffend Abmahnungen, Lohnforderungen, Überstundenvergütung, Reduzierung der Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, Durchsetzung von Urlaubsansprüchen, Abwehr von Mobbing und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bis hin zur Kontrolle der Wirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen. Tarifverträge - die auf eine Vielzahl von Arbeitsverträgen Anwendung finden - werden dabei selbstverständlich von mir in die Prüfung einbezogen. Nähere Hinweise finden Sie unter dem Punkt Arbeitsvertrag oder einem der nachfolgenden Stichworte.
Altersbefristung, Annahmeverzug, Annahmeverzugslohn, Anzeigepflichten bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitnehmerhaftung, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Arbeitsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Aufwendungsersatz, Ausbildungskosten, Ausschlussfristen, Befristung, befristeter Arbeitsvertrag, Beschädigung eines Dienstwagens, Dienstwagen, Elternzeit, einstufige Ausschlussfrist, Entgeltfortzahlung, Erstattung von Ausbildungskosten, Fahrlässigkeit, Freiwilligkeitsvorbehalt, freiwillige Leistungen, Fortsetzungserkrankung, genesungsförderndes Verhalten, Geschäftsführer, GmbH-Geschäftsführer , Haftung des Arbeitnehmers, Heimarbeitsplatz, Home-Office, Mobbing, Mobbingtagebuch, Pflege, Pflegezeit, Pflegezeitgesetz, Qualifizierungsgesellschaft, Reduzierung der Arbeitszeit, Rentenversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers , Rückzahlungsklauseln, Sonderzahlungen, Unfallflucht, Urlaubsgeld, Verfallfrist, Verkehrsunfälle, Vertragsstrafe, Vorsatz, Weihnachtsgeld, Verfallklauseln, Zeugnis, Zeugnisberichtigung, Zeugnisberichtigungsanspruch, zweistufige Ausschlussfrist
Ein zentrales und für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen wichtiges Feld meiner ständigen Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist das Kündigungsrecht bzw. Kündigungsschutzrecht. Arbeitgeber werden im Falle von Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers, die arbeitgeberseitig den Kündigungsentschluss hervorgerufen haben, über die Wirksamkeit einer Kündigung beraten und ggf. beim Ausspruch einer Abmahnung oder Kündigung vertreten. Sind betriebsbedingte Kündigungen erforderlich, begleite ich den Arbeitgeber beratend vom Kündigungsentschluss über die Vornahme der Sozialauswahl und die Anhörung des Betriebsrats bis hin zum Ausspruch der Kündigung und formuliere die erforderlichen Schreiben. Ist eine einvernehmliche Auflösung der Arbeitsverhältnisse erwünscht, führe ich die Verhandlungen betreffend einen Auflösungsvertrag oder - nach Ausspruch einer Kündigung - Abwicklungsvertrag und formuliere die Verträge. Arbeitnehmer vertrete ich hauptsächlich nach dem Ausspruch von Abmahnungen oder Kündigungen außergerichtlich mit dem Ziel einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder dem Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung und - wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist - im Kündigungsschutzprozess.
Stets gilt mein Bestreben dabei der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten.
Nähere Informationen zu Urteilen finden Sie unter dem Punkt Kündigung oder unter den nachfolgenden Stichworten:
Abfindung, angekündigtes Krankfeiern, Annahmeverzug, betriebsbedingte Kündigung, Betriebsübergang, böswilliges Unterlassen einer zumutbaren Arbeit, Entlassungssperre, Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten, konzernweite Beschäftigungspflicht, Krankfeiern, Kündigung, Kündigung im Kleinbetrieb, Kündigungsgrund, Kündigungsrecht, Kündigungsgrund bei betriebsbedingter Kündigung, Kündigung wegen Minderleistungen, Kündigung wegen privater Telefonate, Massenentlassung, Massenentlassungsanzeige, personelle Auswahlentscheidung, personenbedingte Kündigung, Pflegezeit, Sonderkündigungsschutz, Sozialauswahl, Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern, Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung, verhaltensbedingte Kündigung, Verteilung der Arbeit auf andere Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht außergerichtlich und gerichtlich hinsichtlich aller aufkommenden Fragen und Probleme. Von der Beratung beim Abschluss eines Ehevertrages über die Regelung aller anlässlich der Trennung auftretenden Probleme bis hin zur Durchführung des Scheidungsverfahrens und Regelung der Scheidungsfolgen stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Ich führe für Sie die außergerichtlichen Verhandlungen und gegebenenfalls notwendige Gerichtsverfahren betreffend Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich, Zuweisung der Ehewohnung und Verteilung des Hausrats, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht betreffend gemeinsame Kinder. Erweist sich dies als notwendig, erwirke ich für Sie einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Daneben umfasst meine familienrechtliche Tätigkeit aber auch die Erstellung von Vorsorgevollmachten nebst zugehörigen Patientenverfügungen.
Können Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Beratung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht selber tragen, leiste ich auch Beratungshilfe oder beantrage für Sie Prozesskostenhilfe. Die insoweit notwendigen Formulare finden Sie in der Rubrik Service/Downloads.