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„Formulare, Formulare, von der Wiege bis zur Bahre."
Als Rechtsanwalt benötige ich des Öfteren Formulare, die von den Mandanten ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Einige häufig benötigte Formulare finden Sie nachfolgend. Sie können die Formulare aufrufen, ausdrucken, und - soweit es um Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geht - auch zuvor am Bildschirm ausfüllen.
Wenn Sie mich bzw. meine Kanzlei in einer Angelegenheit bevollmächtigen möchten, können Sie eine Vollmacht als pdf-Datei aufrufen, ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben unter der Adresse Rechtsanwälte Kemmann & Partner GbR, Oxfordstraße 12-16, 53111 Bonn oder vorab per Telefax unter Faxnummer 0228/635063 an mich übersenden. Ein Mandat kommt allerdings erst durch die Mandatsübernahmebestätigung durch meine Kanzlei zustande.
Gleiches wie vorstehend für die Vollmacht für außergerichtliche Tätigkeit ausgeführt gilt, wenn Sie mich mit der Führung eines gerichtlichen Verfahrens beauftragen wollen. Dann benötige ich eine Prozessvollmacht.
Sind Sie nicht in der Lage, anfallende Prozesskosten oder eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung aus eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Einen Beratungshilfeberechtigungsschein bitte ich vor der Beratung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Einen Vordruck für den Beratungshilfeantrag finden Sie nebenstehend. Bitte füllen Sie den Antrag aus und sprechen Sie mit diesem und den beizufügenden Unterlagen beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht vor, welches Ihnen einen Beratungshilfeberechtigungsschein erteilt.
Soll Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren beantragt werden, erledige ich dies für Sie, benötige dazu allerdings eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, mit der Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Zum erforderlichen Formular gelangen Sie über den nebenstehenden Menüpunkt Prozesskostenhilfe und können die Erklärung am Computer ausfüllen, nachfolgend ausdrucken und dann - datiert, unterschrieben und versehen mit den erforderlichen Anlagen - an mich übersenden. Bitte beachten Sie insoweit auch die Ausfüllhinweise für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Sie nachstehend aufrufen können.
Hinweise gem. § 49 b BRAO, § 12 a ArbGG
Ich bin gesetzlich verpflichtet, vor der Annahme eines Mandats folgende Hinweise zu erteilen:
Gemäß § 49 b BRAO bemessen sich die Rechtsanwaltsgebühren in zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nach der Höhe des Gegenstandswertes, wenn nichts anderes vereinbart wird. In arbeitsrechtlichen Verfahren erster Instanz und damit auch bei außergerichtlicher Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten findet eine Kostenerstattung gemäß § 12 a ArbGG nicht statt.