Familienrecht

 

Das Familienrecht bildet für mich als Fachanwalt für Familienrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt meiner Arbeit seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 1994. 

Familienrecht ist mehr als "Scheidung"

Das Familienrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und umfasst sehr viel mehr als alle sich um die Scheidung rankenden Rechtsfragen. Zum Familienrecht gehören alle Rechtsfragen vom Verlöbnis über die Regelungen betreffend die Eingehung der Ehe, das eheliche Güterrecht, die Scheidung der Ehe, Unterhaltspflichten, elterliche Sorge und Verwandtschaft bis hin zu Vormundschaft, rechtlicher Betreuung und Pflegschaft.

 

Frühzeitige Beratung im Familienrecht kann Konflikte vermeiden und Geld sparen

Ich berate und vertrete Sie vom Abschluss eines Ehevertrages über alle anlässlich der Trennung auftretenden Probleme bis hin zur Scheidung und eventuell nachfolgenden Verfahren, z.B. betreffend den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich oder die Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen. Die Erstellung von Vorsorgevollmachten gehört ebenso zu meinem Leistungsspektrum wie die Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen aller Art, auch zum Beispiel des Unterhalts für Eltern, wenn diese im Alter z.B. aufgrund einer notwendigen Heimunterbringung bedürftig werden. Gerade die vorsorgende Rechtsberatung und Vertragsgestaltung kann im Familienrecht spätere Konflikte vermeiden oder entschärfen und wirtschaftlich sehr sinnvoll sein.

"Weiche Ziele" im Familienrecht stets im Blick

Dabei ist es stets mein Bemühen, Ihre Interessen umfassend – auch im Hinblick auf „weiche“ Ziele, die gerade im Familienrecht im Hinblick auf die persönlichen Beziehungen zum Gegner häufig bestehen – umfassend zu erfassen und dann in enger Abstimmung mit Ihnen außergerichtlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Neben meiner langjährigen Erfahrung kommt Ihnen dabei zu Gute, dass ich an einem Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Familienrecht teilgenommen habe, die Rechtsanwaltskammer Köln mir die Befugnis verliehen hat, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen und ich mich regelmäßig im Familienrecht fortbilde.