Kontoplünderung anlässlich oder nach der Trennung

Häufig unterhalten Ehegatten ein Bankkonto, dessen Inhaber der eine Ehegatte ist und für das der andere Ehegatte eine Vollmacht hat. Im Innenverhältnis der Ehegatten zueinander darf diese Vollmacht ab der Trennung grundsätzlich nicht mehr genutzt werden.

Nicht selten kommt es vor, dass der bevollmächtigte Ehegatte die Vollmacht nach der Trennung benutzt, um noch Verfügungen zulasten des Kontos des anderen Ehegatten zu treffen. Sofern nicht ausnahmsweise davon auszugehen ist, dass dies mit Einverständnis des Kontoinhabers erfolgt, entstehen hierdurch Rückzahlungsansprüche.

Gleiches gilt, wenn die Ehegatten ein auf beide Ehegatten lautendes Konto unterhalten haben und ein Ehegatte mehr als die Hälfte des Guthabens entnimmt.

Kommt es in diesem Sinne zu einer Kontoplünderung, bin ich Ihnen bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer hieraus resultierenden Zahlungsansprüche gerne behilflich. Im Übrigen empfiehlt es sich ohnehin, kurzfristig nach der Trennung eine Klärung der Bankverhältnisse herbeizuführen, wobei ich Ihnen gerne zur Seite stehe.

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