Fortbildungen

Um eine erworbene Fachanwaltsbezeichnung fortführen zu dürfen, musste der Fachanwalt bis zum Jahr 2014 kalenderjährlich auf jedem Gebiet, für das er eine Fachanwaltsbezeichnung führt, wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend mindestens 10 Zeitstunden teilnehmen und die Fortbildung der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Seit dem 01.01.2015 wurde die Anzahl der Pflichtfortbildungsstunden auf 15 je Kalenderjahr und Fachanwaltsbezeichnung erhöht.

Eine Übersicht über die von mir absolvierten Fortbildungen der jüngeren Vergangenheit finden Sie über die nachfolgenden links.