Rechtsanwalt Axel Dietrich

 

Berufserfahrung als Rechtsanwalt

Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt tätig. Neben der allgemein zivilrechtlichen Tätigkeit entwickelte sich in den ersten Jahren meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt entwickelten sich ausgeprägte Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht und im Familienrecht.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb und Nachweis der theoretischen Kenntnisse im Arbeitsrecht verlieh mir dann die Rechtsanwaltskammer Köln im Jahr 2004 die Befugnis, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Innerhalb des Arbeitsrechts liegt wiederum ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Geschäftsführeranstellungsverträgen, insbesondere auch bei der Verhandlung über Aufhebungsverträge.
 

Fachanwalt für Familienrecht

Ein weiterer ausgeprägter Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht besteht in der Beratung und außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung im Familienrecht. Hier berate und vertrete ich Mandanten bei allen Fragen vom Abschluss eines Ehevertrages über in der Trennungszeit auftretende Konflikte bis hin zum Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgesachen und vertrete Sie als Rechtsanwalt in allen in Betracht kommenden Verfahren sowohl in erster Instanz vor dem Familiengericht wie auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht. 

Daneben bin ich weiterhin als Rechtsanwalt im allgemeinen Zivilrecht sowie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig, sodass ich von Ihrer Vertretung im Falle eines Verkehrsunfalls bis hin zum Inkasso Ihrer Forderungen oder einer Strafverteidigung gerne für Sie tätig werde. Ich kann Ihre Interessen vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - wahrnehmen. Insbesondere in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kann ich daher eine Betreuung Ihrer Interessen nicht nur außergerichtlich, sondern auch durch alle Instanzen gewährleisten.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu meiner Person, meinem beruflichen Werdegang und den Schwerpunkten meiner Tätigkeit.

Biographisches:

  • geboren 1964 in Attendorn
  • 1983 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn
  • Referendarzeit: 1991 - 1994 in Köln
  • 1.4.1990 bis 30.9.1991 und 1.2.1992 bis 31.1.1993 Tätigkeit am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn
  • seit 1992 bis 1994 Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einer Bonner Rechtsanwaltskanzlei
  • 1994 bis 2015: Rechtsanwalt in der Kanzlei der Rechtsanwälte Kemmann & Partner GbR in Bonn, ab 2001 als Gesellschafter
  • 2004: Erwerb der Befugnis, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen
  • 2014: Erwerb der Befugnis, den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu führen
  • ab 01.01.2016: Sozius der Kanzlei Graf von Schweinitz & Dietrich

 

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • BonnerAnwaltVerein e.V